Nützliche Informationen

Wussten Sie schon dass das Gesetz vom 9 Juli 2004 betreffend Aenderung des Niederlassungsgesetzes jeden Gewerbetreibenden verpflichtet, den Beruf und die Nummer der Handelsermächtigung, nicht nur auf den Briefköpfen, Angeboten und Rechnungen sondern auch auf der Internetseite, e-mails und anderen Werbeplakaten erscheinen zu lassen.

Der Luxemburger Staat gewährt über das (Institut National de la Formation Professionelle Continue/Nationales Berufsweiterbildungsinstitut) finanzielle Hilfen für externe oder interne Berufsbildende Maßnahmen. Dies gilt ebenfalls für die Weiterbildung von Personal in leitenden Positionen.

Für weitere Informationen gehen Sie bitte zu folgender Internetseite:

http://www.lifelong-learning.lu

Wir stehen selbstverständlich für jede weitere Nachfrage zur Verfügung.